GeMeinSam gUG Schützenstrasse 67, 40723 Hilden 02103 930 90 13
 

Werde ein Teil von uns...

Du wolltest schon immer mit Kindern arbeiten, doch leider war die fehlende Ausbildung immer ein Hindernis?

Dann versuche es über den Quereinstieg als Inklusionsbegleiter in Kita oder Schule.
Kinder mit Behinderungen suchen liebe Menschen, die Ihnen den Start in das Leben erleichtern, sie an die Hand nehmen und ihnen das Leben zeigen. Wir suchen Kita- und Schulbegleiter und das ab sofort in Solingen, Leverkusen, Düsseldorf und im gesamten Kreis Mettmann. Gerne in Teilzeit, auf Stunden- oder Honorarbasis. (15-30 Stunden)


Die Arbeit mit Kindern macht dir Spaß?
Du hast keine Berührungsängste bei Kindern mit besonderen Herausforderungen?
Du bist Mo-Fr Vormittag verfügbar und belastbar mit einer regelmäßigen 5 Tage Woche?
Du bist zuverlässig und pünktlich?
Du packst gerne mit an und gehst pro aktiv auf andere Leute zu?
Du bist Kindern ein Gutes Vor- und Leitbild und findest auch, dass das Glück der Erde in einem Kinderlächeln zu finden ist?


Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung inkl. Lebenslauf per E-Mail an Verwaltung@gemeinsam-gms.de 

Oder mit einem Klick, per Stadt, direkt an den jeweiligen Teamleiter

Solingen, Radevormwald, Wuppertal

Leverkusen

Mettmann Süd (Monheim a.R., Langenfeld, Hilden, Erkrath, Haan) 

Mettmann Nord (Mettmann, Wülfrath, Velbert, Heiligenhaus, Ratingen)

Düsseldorf

Um zu Erfahren, was Euch erwartet haben wir ein Paar Rahmenbedingungen zusammengestellt: 

Eine langfristige, verlässliche Begleitung der uns anvertrauten Kinder liegt uns am Herzen. Deshalb ist es uns wichtig, dass Du Dir im Vorfeld sicher bist, dass Du mit dem Angebot und Vorgaben unseres Unternehmens einverstanden bist. Spätestens, wenn wir Dir ein Kind / eine Familie vorstellen erwarten wir, dass Du keine Versprechungen machst, die Du nicht bereit bist einzuhalten!

Auch wenn Du hauptsächlich einem Kind zugeteilt bist (Bestandskind) wirst Du nach kurzer Einarbeitungszeit bei anderen Kindern in Kitas oder Schule eine abwesende Kollegin vertreten. (siehe auch Verfügbarkeit)

Wenn Du einen unbefristeten Vertrag von uns erhalten willst, dann verpflichtest Du Dich Vertretungen in anderen Einrichtungen zu machen. Solltest Du dazu nicht bereit sein, kannst Du einen Vertrag auf Stundenbasis von uns bekommen. Nach Beendigung der Hilfe für Dein Bestandskind ein anderes Kind in Schule oder Kita zu übernehmen. Wenn Du Dir das (noch) nicht vorstellen kannst, vereinbaren wir gerne eine befristete Zusammenarbeit. ACHTUNG: bei dem Folgekind, kann sich eine Reduzierung der Stundenzahl / Änderung der Arbeitszeit oder ein anderer Arbeitsort ergeben.

 Wir zahlen 12 Monatsgehälter, einen Jahressonderbonus gibt es nach der Probezeit über ein Bonussystem.

Im Arbeitsvertrag wird eine Grundstundenzahl festgelegt. Diese ist abhängig von der bewilligten Stundenzahl des ersten Bestandskindes und dem benötigten Stundenpuffer. Mehrarbeitsstunden können in Absprache ausbezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden.

Können wir Dich nicht einsetzen oder gibt es Ereignisse „höherer Gewalt“ (Streik, Unwetter etc.) dienen Mehrarbeitsstunden auch als Ausgleich.

Das Arbeitsschutzgesetz gibt eine verpflichtende Pause von 30 Minuten spätestens nach sechs Arbeitsstunden vor.

Wir gewähren zu dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen, 10 weitere Tage. Urlaube können in der Regel nur in den Schließungstagen der Einrichtung gewährt werden. Schulbegleiterinnen können Urlaubstage ausschließlich an den unterrichtsfreien Tagen bekommen. Kita-Assistenzen ihren ‚Haupturlaub‘ (3 Wochen) während der Schließungszeiten der Kita.

Als Schulbegleiter sind Ferienzeiten nicht automatisch frei! Bist du nicht in der Schule eingesetzt, kannst du in einer unserer Ferienfreizeiten oder in einer Kita unterstützen.

Zwischen Weihnachten und Neujahr sind Kitas und Schulen geschlossen, dafür musst Du Urlaubstage vorhalten.

Verpflichtungen
1. Pflicht zur Masernimpfung  Seit 01.03.2020 besteht in Kitas und Schulen die Impfpflicht gegen Masern. Bei allen, die vor 1970 geboren sind, geht man davon aus, dass sie Kontakt zu Masern hatten und daher geschützt sind.
2. Dein Impfnachweis, bzw. Titertest muss uns VOR einer möglichen Hospitation als Kopie vorliegen. Bestenfalls sendest Du uns die Kopie der Nachweise (Impfpass) mit Deiner Zusage, bei uns arbeiten zu wollen.
3. Du verpflichtest Dich ein Smartphone vorzuhalten, über die Du Deine Arbeitsstunden dokumentierst. Das ist Voraussetzung für die Auszahlung Deines Gehaltes zum 15. Banktag des Folgemonats.
4. Dokumentation: Begebenheiten und Fortschritte müssen dokumentiert werden. Für Kitas gibt es einen monatlichen Bericht. Für Schulen ein (tägliches) Berichtsheft mit Monatsreflektion. Diese dienen als Grundlage des Entwicklungsberichtes und dem kollegialen Austausch.

5. ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, ohne Eintrag. Die Kosten übernimmst Du. Weitere benötigte zahlen wir. (Antrag bekommst Du von uns.)

6. Datenschutz- und Schweigepflichterklärung

Der Stundenlohn richtet sich nach Qualifikation und Ausbildung. Der Rahmenvertrag (NRW) sieht vor, dass Menschen mit einer päd. Ausbildung mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren als Fachkräfte annerkannt und entlohnt werden können. 





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