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Pflicht zur Masernimpfung Seit 01.03.2020 besteht in Kitas und Schulen die Impfpflicht gegen Masern. Bei allen, die vor 1970 geboren sind, geht man davon aus, dass sie Kontakt zu Masern hatten und daher geschützt sind. Eine Kopie des Impfausweises mit einer zweifachen Masernimpfung oder einem Titertest ist bereits den Bewerbungsunterlagen zuzufügen.
Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, ohne Eintrag ist die Vorraussetzung für eine Einstellung.
Die sprachliche Begleitung und Förderung von Kindern mit Behinderungen stellt besondere Anforderungen an die Kommunikationsfähigkeit unserer Mitarbeitenden. Eine klare, verständliche und situationsgerechte Kommunikation ist eine wesentliche Voraussetzung für eine verlässliche Betreuung, die pädagogische Arbeit und die individuelle Entwicklungsförderung der Kinder.
Unsere Mitarbeitenden übernehmen im Alltag eine wichtige Vorbildfunktion und tragen durch ihre Kommunikation maßgeblich zur sprachlichen Entwicklung der Kinder bei. Daher setzen wir gute Deutschkenntnisse voraus, die eine sichere mündliche Verständigung sowie eine angemessene schriftliche Dokumentation ermöglichen.
Insbesondere in Betreuungssituationen, in denen zeitnahes Handeln erforderlich ist, müssen Anweisungen und Absprachen zuverlässig verstanden, eingeordnet und umgesetzt werden können. Ebenso erwarten wir eine kontinuierliche und nachvollziehbare schriftliche Berichterstattung, um den fachlichen Austausch, die Zusammenarbeit im Team und die Qualität der Betreuung sicherzustellen.
Deutsch als Muttersprache ist hierfür keine Voraussetzung. Entscheidend sind ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens auf B2 Niveau), die eine klare, sichere und professionelle Kommunikation im mündlichen wie im schriftlichen Bereich gewährleisten.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung: Verwaltung@gemeinsam-gms.de
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