Du wolltest schon immer mit Kindern arbeiten, doch leider war die fehlende Ausbildung immer ein Hindernis?
Dann versuche es über den Quereinstieg als Inklusionsbegleiter in Kita oder Schule.
Kinder mit Behinderungen suchen liebe Menschen, die Ihnen den Start in das Leben erleichtern, sie an die Hand nehmen und ihnen das Leben zeigen. Wir suchen Kita- und Schulbegleiter und das ab sofort in Solingen, Leverkusen, Düsseldorf, Wuppertal, Essen und im gesamten Kreis Mettmann. Gerne in Teilzeit oder auf Stundenbasis.
Die Arbeit mit Kindern macht dir Spaß?
Du hast keine Berührungsängste bei Kindern mit besonderen Herausforderungen?
Du bist Mo-Fr Vormittag verfügbar und belastbar mit einer regelmäßigen 5 Tage Woche?
Du bist zuverlässig und pünktlich?
Du packst gerne mit an und gehst pro aktiv auf andere Leute zu?
Du bist Kindern ein Gutes Vor- und Leitbild und findest auch, dass das Glück der Erde in einem Kinderlächeln zu finden ist?
Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung inkl. Lebenslauf per E-Mail an Verwaltung@gemeinsam-gms.de
Oder mit einem Klick, per Stadt, direkt an den jeweiligen Teamleiter
Mettmann Süd (Monheim a.R., Langenfeld, Hilden, Erkrath, Haan)
Mettmann Nord (Mettmann, Wülfrath, Velbert, Heiligenhaus, Ratingen, Wuppertal)
Um zu Erfahren, was Sie bei uns erwartet haben wir ein Paar Rahmenbedingungen zusammengestellt:
Eine langfristige, verlässliche Begleitung der uns anvertrauten Kinder liegt uns am Herzen. Deshalb ist es uns wichtig, dass Sie sich im Vorfeld sicher sind, dass Sie mit dem Angebot und Vorgaben unseres Unternehmens einverstanden sind. Spätestens, wenn wir Ihnen ein Kind / eine Familie vorstellen erwarten wir, dass Sie keine Versprechungen machen, die Sie nicht bereit sind einzuhalten! Unsere Klienten sind das Herz unseres Unternehmens und wir richten uns nach deren Bedürfnissen.
Auch wenn Sie hauptsächlich einem Kind zugeteilt sind (Bestandskind) werden Sie nach kurzer Einarbeitungszeit bei anderen Kindern in Kitas oder Schule eine abwesende Kollegin vertreten.
Unsere Klienten erhalten einen Kostenbescheid, der den Rahmen und die Zeiten der Betreuung regelt. Im Bereich der Kita-Assistenzen sind die Ersten zwei Arbeitsverträge befristet und ausnahmlos auf Stundenbasis. Die Befristung regelt sich nach der Laufzeit des gültigen Kostenbescheids. Ein Folgevertrag wird ausgestellt, sobald eine Weiterbewilligung für den Klienten ausgestellt oder ein anderes Inklusionskind übernommen wurde.
Wenn Sie eine Schulbegleiterrolle eingehen möchten, haben Sie die Wahl zwischen einem Stundenvertrag oder einem Basisvertrag, welcher Ihnen eine Sicherung der schulfreien Tagen ermöglicht, da wir einen gewissen Mehrstundenanteil, den Sie ansammeln, in den Sommerferien auszahlen.
Wir zahlen 12 Monatsgehälter, einen Jahressonderbonus gibt es nach der Probezeit über ein Bonussystem. Es gibt Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge und das Job-Ticket wird subventioniert. GeMeinSam gUG arbeitet digital und zur Erfassung Ihrer Arbeitszeit benötigen Sie ein Smartphone, für die Nutzung dieses erhalten Sie einen monatlichen Ausgleichsbetrag. Quartalsweise finden kollegiale Treffen mit allen Kollegen statt und es gibt ein internes Schulungsprogramm.
Ist Ihr Bestandskind an einzelnen Tagen nicht in der Einrichtung, können Sie sich digital über unsere zeiterfassungs-APP auf freie Schichten Ihrer Abwesenden Kollegen bewerben. Dasselbe gilt für Schulbegleitungen, die auch während der Ferienzeiten einen Einsatz wünschen.
Das Arbeitsschutzgesetz gibt eine verpflichtende Pause von 30 Minuten spätestens nach sechs Arbeitsstunden vor.
Wir gewähren zu dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen, 7 weitere Tage. Urlaube können in der Regel nur in den Schließungstagen der Einrichtung gewährt werden. Schulbegleitungen können Urlaubstage ausschließlich an den unterrichtsfreien Tagen erhalten. Kita-Assistenzen nehmen ihren ‚Haupturlaub‘ (3 Wochen) während der Schließungszeiten der Kita. Alle Kindertageseinrichtungen sind zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Zusaätzlich gewähren wir 3 betriebliche Schließstage an Rosenmontag, Heiligabend und Sylvester, Somit kommen Sie auf 30 arbeitsfreie Tage.
1. Pflicht zur Masernimpfung Seit 01.03.2020 besteht in Kitas und Schulen die Impfpflicht gegen Masern. Bei allen, die vor 1970 geboren sind, geht man davon aus, dass sie Kontakt zu Masern hatten und daher geschützt sind. Eine Kopie des Impfausweises mit einer zweifachen Masernimpfung oder einem titertest ist bereits den Bewerbungsunterlagen zuzufügen.
2. Für Schulbegleitungen ist ein erfolgreich absolvierter C1 Kurs voraussetzung.
3. Für Kitabegleitungen ist ein erfolgreich absolvierter B2 Kurs voraussetzung.
5. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, ohne Eintrag ist die Vorraussetzung für eine Einstellung.
6. Datenschutz- und Schweigepflichterklärung
Der Stundenlohn richtet sich nach Qualifikation und Ausbildung. Der Rahmenvertrag (NRW) regelt die Gruppierung von Fachkräften und sogenannten Nicht-Fachkräften.